Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

BAYERISCHES KAMINKEHRERHANDWERK

- L a n d e s i n n u n g s v e r b a n d ( L I V ) -

Gasfeuerungsanlagen

Bestimmung der Abgasverluste Überwachungsart
Nennwärmeleistung
4 bis 11,0 kW
Mehrraumheizung
Erstmessung
Nennwärmeleistung
über 11 kW
Wiederkehrende Messung
jährlich
Brauchwasserbereitung
über 28 kW
Wiederkehrende Messung
jährlich
Bivalente HeizungenErstmessung
Bei Brennwertfeuerstätten entfällt die Bestimmung der Abgasverluste!


Ölfeuerungsanlagen

Bestimmung der AbgasverlusteÜberwachungsart
Nennwärmeleistung
4 bis 11,0 kW
Mehrraumheizung
Erstmessung
Nennwärmeleistung
über 11 kW
Wiederkehrende Messung
jährlich
Brauchwasserbereitung
über 28 kW
Wiederkehrende Messung
jährlich
Bivalente HeizungenErstmessung
Bei Brennwertfeuerstätten entfällt die Bestimmung der Abgasverluste!


Rußzahl und Ölderivate (auch bei Ölbrennwert)

Bestimmung der AbgasverlusteÜberwachungsart
Nennwärmeleistung
4 bis 11,0 kW
Mehrraumheizung
Erstmessung
Nennwärmeleistung
über 11 kW
Wiederkehrende Messung
jährlich
Brauchwasserbereitung
über 28 kW
Wiederkehrende Messung
jährlich
Bivalente HeizungenErstmessung


Festbrennstoffanlagen

Staubmessung bei Steinkohlen-, Braunkohlen-, Torf- und Grillkohlenbrennstoffen Überwachungsart
Anlagen handbeschickt
Nennwärmeleistung über 15 kW
Erstmessung
Anlagen hand- und mechanisch beschickt
Nennwärmeleistung über 15 kW
Wiederkehrende Messung jährlich
Bei Nennwärmeleistung bis
15 kW entfällt die Staubmessung
keine Messung


Festbrennstoffanlagen

Staubmessung und CO-Messung bei Holzbrennstoffen Überwachungsart
Anlagen handbeschickt Nennwärmeleistung über 15 kW Erstmessung
Anlagen mechanisch beschickt Nennwärmeleistung über 15 kWWiederkehrende Messung
Messung jährlich
Anlagen für Brennstoffe gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz (nur gestattet in holzverarbeitenden Betrieben und einer Nennwärmeleistung über 50 kW) Wiederkehrende Messung
Messung jährlich
Anlagen für Brennstoffe Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten und sonst verleimtes Holz (nur gestattet in holzverarbeitenden Betrieben und einer Nennwärmeleistung über 50 kW) Wiederkehrende Messung
Messung jährlich
Bei Nennwärmeleistung bis 15 kW entfällt die Staub- und CO-Messung keine Messung





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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