Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

BAYERISCHES KAMINKEHRERHANDWERK

- L a n d e s i n n u n g s v e r b a n d ( L I V ) -

Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
 
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
(Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG)

 
 
Wenn Sie nachstehenden Link betätigen, können Sie Gesetz, das am 26.11.2008 vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde einsehen.


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In den letzten Wochen und Monaten wurde viel über die künftigen Aufgaben des Kaminkehrerhandwerks diskutiert und politisiert.

Nachfolgender Link zeigt Ihnen die Zeitschiene mit den verschiedensten Übergangsregelungen des nun offiziell in Kraft getretenden Schornsteinfeger-Handwerksgesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens auf.


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Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ist ein sehr kompliziertes Gesetz, das erst nach einer Übergangszeit Ende 2012 komplett umgesetzt sein wird.

 

Somit wird das Kaminkehrerhandwerk vorerst durch zwei gültige Gesetze - das Schonsteinfegergesetz (SchfG) und das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)  -geregelt.

 

Wenn Sie wissen wollen, welche §§, welchen Gesetzes zzt. Gültigkeit haben, können Sie dies nach Betätigen des nachstehenden Links nachlesen.


WIR lassen nichts unversucht

Delegation des Bayerischen Kaminkehrerhandwerks zu Besuch bei der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag

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Von links nach rechts: Johannes Heuberg er (BKM), Richard Herbst (Obermeister der Kaminkehrer-Innung Oberfranken), Peter Wilhelm (Obermeis­ter der Kaminkehrer-Innung Oberpfalz), Hartmut Koschyk (MdB), Herbert Wazula (Technischer Landesinnungswart), Alfred Köbler (Technischer Innungswart der Kaminkehrer-Innung Oberpfalz), Dr. Peter Ramsauer (MdB), Hilmar Stadter (Technischer Innung swart der Kaminkehrer-Innung Oberpfalz), Klaus Dank (Landesinnungsmeister), Michael Rein (Obermeister der Kaminkehrer-Innung Oberbayern), Oswald Wilhelm (Obermeister der Kaminkehrer-innung Schwaben), Paul Schmitt (Landesberufsbildungswart), Jürgen Stricker (BKM), Ernst Richter (Obermeister der Kaminkeh­rer-Innung Unterfranken), Daniela Raab (MdB), AlexanderDobrindt (MdB)


Am 30. Mai 2008 fand sich eine Dele­gation der Bayerischen Innungen zu einem Gespräch im Büro von Herrn Dr. Peter Ramsauer MdB in Berlin ein.
Neben Herrn Dr. Ramsauer nahmen der Parlamentarische Geschäftsfüh­rer der Landesgruppe der CSU Frakti­on, Herr Hartmut Koschyk MdB, der Vorsitzende des Arbeitskreises II, Herr Alexander Dobrindt MdB und Frau Mären Sydow vom BMWI, teil.
Besprechungsgrundlage war, der CSU Landesgruppe nochmals den Stand­punkt des Schornsteinfegerhand­werks deutlich zu machen.
Fest steht, dass gravierende Ände­rungen, verbunden mit dem Wegfall von verschiedenen Tätigkeiten auf das Handwerk zukommen. Innerhalb der Übergangszeit muss es das Ziel der Verbände sein, die Kollegen auf die neue Situation vorzubereiten.
Hier ist aber der Einsatz eines jeden Einzelnen und der Wille immer neu dazuzulernen, notwendig.
Landesinnungsmeister Klaus Dank stellte als Erstes die Regelung, nach der für neu zu besetzende Kehrbezirke der "Wettbewerb" schon ab 01. Januar 2010 gelten soll, zur Diskussion. Damit würden zwei Rechtssysteme im Hand­werk und für den Bürger vorliegen. Die Forderung des Schornsteinfegerhandwerks, den Gesetzesentwurf für die Neuregelung des Schornsteinfe­gerrechts im parlamentarischen Ver­fahren dahin gehend zu ändern, dass für alle Betriebe das neue Recht erst ab dem 01. Januar 2013 gilt, ist mehr als begründet. Im Interesse der Allge­meinheit darf es während der Über­gangszeit nur eine Rechtslage geben.
Gleiches gilt für die zukünftige Na­mensgebung. Die Bezeichnung "Be­zirksschornsteinfegermeister" verbun­den mit dem Beruf "Schornsteinfeger" ist in der Bevölkerung bekannt. Der Bürger verbindet den Schornsteinfe­ger mit einem neutralen Partner der für ihn da ist und ihn berät. Zu dem Beamtenbegriff "Bezirksbevollmäch­tigter" hat der Bürger keinen Bezug.
Deshalb fordert das Handwerk es bei dem eingeführten Begriff Bezirkskaminkehrermeister zu belassen.
Einer der wichtigsten Punkte, welche das Handwerk verwirklicht haben will, ist die Neutralität. Auch im neuen Gesetz muss der Grundsatz "Wer misst wartet nicht und wer wartet misst nicht" festgelegt werden. Bisher konn­te sich der Bürger auf die Aussagen seines Schornsteinfegers verlassen. Er weiß, dass seine Beratung neutral und unabhängig ist, da er selber keine Pro­dukte verkauft. Seine Feuerungsan­lage wird objektiv auf Energieeinspa­rung, Umweltschutz und Sicherheit vom Schornsteinfeger beurteilt.
Aber nicht nur der Bürger hat durch das bisherige Schornsteinfegersystem einen Vorteil. Auch die Gewerke vor Ort nutzen die Neutralität und das Fachwissen des Schornsteinfegers, um letztendlich dem gemeinsamen Kunden eine Dienstleistung anzubie­ten, mit der er zufrieden ist. Es liegt daher im Interesse der Bürger, dass die Staatsregierung an der Neutralität des Schornsteinfegerhandwerks festhält.
Landesinnungsmeister Klaus Dank bat die CSU Landesfraktion bezüglich der Novellierung der i. Bundesimmis-sionsschutzverordnung auch zu be­denken, dass Heizungsanlagen mit sehr hohem Schadstoffausstoß außer Betrieb genommen werden müssen. Auch eine Streckung der Messinter­valle, gerade bei älteren Heizungs­anlagen, schadet der Umwelt und wirkt sich kontraproduktiv auf die gesteckten Ziele zur C02-Einsparung aus. Bisher wurde für die Zeit ab 2013 noch keine Gebührenverordnung erarbeitet. Das Bestreben des Landesinnungsver-bandes ist hier, dass die zukünftigen hoheitlichen Tätigkeiten angemes­sen honoriert werden. Die finanzielle Grundlage eines jeden Kaminkehrer­betriebes wird sich zukünftig aber nicht nur mit den hoheitlichen Tätig­keiten sichern lassen. Es muss jeder Betriebsinhaber seinen zukünftigen Kunden von seiner Dienstleistung überzeugen, damit dieser auch unter Wettbewerbsbedingungen seinen Ka­min von ihm kehren lässt.

Die CSU Landesgruppe mit Herrn Dr. Ramsauer steht hinter unserem Hand­werk und vertritt hierbei besonders die Interessen des Bayerischen Kaminkehrerhandwerks.  


Reform des Schornsteinfegerhandwerks

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Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium intensiv an einem Gesetzentwurf zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes. Geplant ist das Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 01. Januar 2009.

Zusammen mit der EU-Kommission wurde folgendes Gedankenmodell entwickelt, das im Laufe des Jahres zum neuen Schornsteinfegergesetz (SchfG) ausgearbeitet werden soll:

Zukünftig werden die Kehrbezirke für sieben Jahre vergeben. In diesen sieben Jahren muss der Bezirks-Schornsteinfegermeister zweimal die Feuerstättenschau an allen Feuerungsanlagen vornehmen und dabei auch die Kehr- und Überprüfungsarbeiten mit erledigen. Bei der Feuerstättenschau legt er fest, wie oft die Schornsteine zu reinigen sind. Weiter ist für die Bauabnahme und die Abnahme von Feuerstätten der Bezirksverwalter (BSM) zuständig. Der BSM hat das Kehrbuch zu führen und darüber zu wachen, dass alle Arbeiten in seinem Kehrbezirk fristgerecht ausgeführt werden. In dem Reformvorhaben zur 1. BImSchV ist weiter angedacht, dass auch die Messungen nach der 1. BImSchV zukünftig nur durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (BSM) erfolgen sollen.

In der restlichen Zeit, (also z. B. bei jährlicher Überprüfung in fünf von den sieben Jahren) kann der Kunde einen anderen Schornsteinfegermeister wählen. Dabei muss er sich aber an die von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger festgelegten Zeitabstände halten. Damit der Kunde auswählen kann, wird ein zentrales elektronisches Register eingeführt, in das sich jeder zugelassene Schornsteinfegermeister eintragen kann.

Der Schornsteinfegermeister, der den Zuschlag erhält, muss allerdings dann  ein Formblatt ausfüllen, auf dem er dann nach Ausführung der Arbeiten die fachgerechte Ausführung bestätigt und das Formblatt an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zurück schickt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Bezirksverwalter das Kehrbuch ordnungsgemäß führen kann.
Bekommt der BSM das Formblatt nicht innerhalb eines Monats nach der Terminfestsetzung zurück, kann er eine sogenannte Ersatzvornahme durchführen. Das bedeutet, dass er dann die Arbeiten selbst erledigen muss. (Bei der Feuerstättenschau legt der BSM z.B. fest, dass der Schornstein im Anwesen dreimal im Jahr gekehrt werden muss, und zwar im Januar, April und Oktober. Erhält er die Formblätter nicht spätestens im Februar, Mai und November zurück, ist jedes mal die Ersatzvornahme durch den BSM fällig). Für Innländer (Deutsche Staatsbürger) ist in Sachen Wettbewerb eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen, das bedeutet, dass der Wettbewerb unter deutschen Schornsteinfegermeistern erst ab dem 01.01.2013 in Kraft gesetzt wird.

Für ausländische Schornsteinfegermeister soll es aber bereits ab dem Inkrafttreten des neuen Schornsteinfegergesetz (SchfG) möglich werden, die Formblätter zu erwerben, um die Tätigkeiten ausführen zu können. In den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten bleiben die Bewerberlisten bestehen, so dass auch die jetzigen Spitzenbewerber noch einen Kehrbezirk bekommen können. Danach (ab dem 01.01.2010) erfolgt allerdings eine europaweite Ausschreibung.

Sobald ein, von den Bundesministerien abgestimmter Gesetzentwurf vorliegt, wird dieser hier veröffentlicht. 

Nachstehende Infos geben Einblick zum Handwerk in Österreich und Südtirol


Kaminkehrer und Europa

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Mit Unverständnis und Besorgnis verfolgen wir zzt. - im Rahmen des Reformprozesses im Kaminkehrerhandwerk - die Angriffe im Internet und in den Medien gegen unseren Berufsstand, wie sinnlos und überholt die Arbeit des Kaminkehrers sei und dass man diesen Beruf doch wohl gleich auflösen sollte. Aber bei der täglichen Arbeit begegnen den Kaminkehrern ganz andere Situationen, die uns immer wieder darin bestätigen, wie wichtig diese Arbeit ist!
In Zeiten, wo die Devise "Geiz ist geil" zählt, müssen wir verstärkt feststellen, dass die Kunden bei ihrer Heizungsanlage oder ihrem Kamin, was die Wartung, Eigenkontrolle oder die Reparatur betrifft, an der falschen Stelle sparen. So haben wir in diesem Jahr bereits zahlreiche Anlagen mit einem stark erhöhten CO-Wert (giftiges Kohlenmonoxid von über 1000 ppm) beanstanden müssen, da z.B. keine Wartung erfolgt ist.
Flächendeckende Wartungsverträge gibt es in Deutschland nicht, im Gegenteil, meist wird eine Wartung erst nach dem Besuch des Kaminkehrers durch dessen Informationen über den Heizungszustand ausgelöst. Die Palette der Mängel, die uns täglich an Feuerungsanlagen begegnen ist lang, sie reicht von defekten Abgasrohren, Abgasaustritt, erhöhten oder überschrittenen CO-Gehalt im Abgas, hohem Abgasverlust (hoher verbrauch), starker Rußbildung im Abgas, keine Brandschutzabstände von Feuerstätten und Kaminen zu brennbaren Bauteilen, bis zu total verstopften Kaminen durch falsche Befeuerung.
Wir können deshalb diese fast aggressive Haltung dem Kaminkehrerhandwerk gegenüber absolut nicht verstehen. Es wird immer davon gesprochen, wie sicher heute alle Heizungen sind und man tut so, als ob alles flächendeckend von Heizungsfirmen gewartet und kontrolliert wird und dass man uns Kaminkehrer eigentlich nicht mehr braucht.
Das ist definitiv nicht so, alle Kaminkehrer und viele unserer Kunden sehen es bei der täglichen Arbeit! Und wir sind froh - für unsere Kunden und für unsere Umwelt - dass zahlreiche dieser Mängel entdeckt und behoben wurden, übrigens stets in guter Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Heizungsfachfirmen.
Eine Pauschalverurteilung des gesamten Kaminkehrerhandwerks ist der falsche Weg und wird all jenen Kolleginnen und Kollegen, die täglich ordentlich, freundlich, sorgsam, neutral und ohne Verkaufsinteresse ihre Arbeit verrichten, nicht gerecht.
 
Übersicht über die Regelungen in unseren Nachbarländern 

Die Geschichte des Schornsteinfegerhandwerks beginnt mit dem Bau der ersten Rauchabzüge im Mittelalter und hat sich, so belegen es alte Dokumente, von Italien aus über Europa hinaus fast weltweit entwickelt. Über die Abstammung der Schornsteinfeger aus dem Italienischen geben alte Dokumente beredtes Zeugnis. Viele von ihnen hießen mit Nachnamen Fumi, Baretti, Balazi oder Petrazzo. In den Dokumenten von Johann Boscan steht z.B., dass er als Kaminfeger aus dem "Mayländischen am Choma See" (Comer See) eingetragen war und bei Jakob Cavallo kann man lesen, dass er vor seiner Tätigkeit in Deutschland als Kaminfeger in Matefo im Vigiczer-Tal tätig war. In einem Meisterbuch aus dem Jahre 1729 ist zu ersehen wie sich das Schornsteinfegerhandwerk bereits in dieser Zeit in Europa verbreitet hatte. Hier sind unter anderem Zunftbrüder (Zünfte waren die Vorläufer unserer heutigen Innungen) aus Aarhus, Kopenhagen und Odense (Dänemark), aus Göteborg, Malmö und Stockholm (Schweden), aus Bergen (Norwegen) und aus Sankt Petersburg (Russland) eingetragen. Die Dokumente verschiedener deutscher Kehrordnungen belegen, dass diese zum Ende des 15. Jahrhunderts erlassen wurden. Erste feste Kehrbezirke gab es in Deutschland im 16./17. Jahrhundert, um die sich ein Schornsteinfegermeister bewerben konnte. Diese Bewerbung musste im Allgemeinen bei einem Königlichen Amt eingereicht werden, die bei Eignung des Bewerbers diesen zum Königlich privilegierten Schornsteinfegermeister" in einem Kehrbezirk bestellte. Noch heute bestehen europaweit Kehr- und Überprüfungspflichten für Feuerungsanlagen (Schornsteine, Abgasleitungen, Verbindungsstücke und Feuerstätten). Dazu gehören auch feste Kehrbezirke und ein darin verantwortlicher Schornsteinfeger. Nur der Vollzug dieser Vorgaben wird hier und dort anders bzw. gar nicht geregelt. Interessant ist hier ein Blick über die Grenzen. Wie ist die Tätigkeit der Schornsteinfeger in anderen Ländern organisiert?

Welche Vor- und Nachteile verbinden sich mit den verschiedenen Systemen?

Insbesondere die Frage nach der Sicherheit für die Menschen ist dabei relevant. Schauen wir uns einmal um in unserem europäischen Umfeld und beginnen im Norden.

Finnland

Alte Gesetze, die das finnische Schornsteinfegerhandwerk betreffen, gehören zu der Gesetzgebung des Rettungswesens. Nach diesem Gesetz ist jeder Hausbesitzer verpflichtet seine Feuerstätten, Schornsteine und Abluftanlagen regelmäßig kehren zu lassen. Das Rettungswesen kann den Schornsteinfegerdienst selbst anbieten bzw. dieses verpachtet diese Dienste an einen Schornsteinfeger. Die Kehrordnung vom 1.8.2005 schreibt die jährliche Reinigung der Schornsteine mit dem Anschluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe und die Reinigung von Schornsteinen mit dem Anschluss von Feuerstätten für flüssige Brennstoffe alle zwei Jahre vor. Seit dem 1.10.2001 müssen jährlich die Lüftungsanlagen von gewerblichen Küchen, Bäckereien, Wäschereien, Maler- und Tischlerwerkstätten und Räuchereien gereinigt werden. In Krankenhäusern, Alten- oder Wohnheimen, Hotels und Restaurants, Schulen und Kindergärten sind diese Lüftungsanlagen alle fünf Jahre zu reinigen. Die Gebühren für die Kehrarbeiten werden von den Ortsverwaltungen festgelegt. Der Bezirksinhaber muss Kehrlisten führen, deren Kontrolle der Ortsverwaltung obliegt. In den finnischen Betrieben sind durchschnittlich 10 Schornsteinfeger beschäftigt.

Norwegen

Die Kehrung der Schornsteine ist mit mind. einmal im Jahr staatlich vorgegeben, je nach Nutzungsart werden die Schornsteine (feste Brennstoffe 6x jährlich, flüssige Brennstoffe 2x jährlich) häufiger gereinigt. Die technische Überprüfung der Feuerstätten erfolgt mind. einmal innerhalb von vier Jahren. Die Bestellung in einen festen Kehrbezirk erfolgt über eine der 435 Kommunen, in deren Auftrag der Schornsteinfeger die fälligen Kehr- und Überprüfungsarbeiten ausführt. Holz ist der überwiegend eingesetzte Brennstoff in Norwegen, Öl hat nur einen Anteil von ca. 6%. Die Statistik der Norwegischen Feuerwehr belegt, dass etwa 4% der Brandtoten auf mangelhafte Feuerungsanlagen zurückzuführen sind. In Ferienhäusern liegt der Anteil sogar bei 20%.

Schweden

Hier beruft die jeweilige Kommune einen Schornsteinfeger in ihre Dienste und überträgt ihm die staatlich vorgegebenen kehr- und überprüfungspflichtigen Aufgaben. Abgasanlagen für Festbrennstoff-Zentralheizungen werden sechsmal, Abgasanlagen für Einzelöfen werden je nach Gebrauch ein- bis dreimal und Abgasanlagen von Ölfeuerstätten werden einmal im Jahr gereinigt. Ein 2004 erlassenes Gesetz in Schweden verpflichtet jeden Schornsteinfeger ab 2005 in jedem Gebäude seines Kehrbezirks eine Brandschutzkontrolle durchzuführen. Dabei registrierten die Schornsteinfeger im ersten Jahr etwa 145.000 Mängel, davon stellten über 2.500 Mängel eine erhebliche Brandgefahr dar.

Dänemark

Eine Bekanntmachung des Umwelt- und Energieministeriums regelt die Überprüfung und Messung der Feuerungsanlagen. Die jeweilige Kommune beruft einen Schornsteinfeger als beliehenen Unternehmer in ihre Dienste. Für die Ausführung der staatlich vorgegebenen kehr- und überprüfungspflichtigen Arbeiten ist dann der Schornsteinfeger eigenständig verantwortlich. Abgasanlagen für Festbrennstoffe werden zwei- bis viermal, Abgasanlagen für Ölfeuerstätten werden einmal und für Abgasanlagen für Gasfeuerungsanlagen ist alle zwei Jahre eine Überprüfung empfohlen.

Großbritannien

In Großbritannien gibt es zwar eine Organisation des Schornsteinfegerhandwerks aber über eine staatliche Vorgabe von Kehr- und Überprüfungspflichten ist leider nichts bekannt. Die britische Botschaft in Berlin antwortete auf die Frage nach Kohlenmonoxidopfern, "von 1989 bis 1998 gab es 533 Todesfälle von Kohlenmonoxidvergiftungen durch Beheizungsgeräte im vereinten Königreich. Die Ursachen dazu waren: unzulängliche Belüftungen der Aufstellräume der Feuerstätten, verstopfte oder undichte Rauchabzüge, schlecht gewartete Schornsteine (Anmerkung des Verfassers: hieraus könnte eine mögliche staatliche Vorgabe zur Schornsteinreinigung abgeleitet werden) und fehlerhafte bzw. defekte Heizungsanlagen."

Niederlande

Auch in den Niederlanden existiert ein nationaler Verband der Schornsteinfeger. Eine staatliche Regelung einer Kehr- und Überprüfungspflicht gibt es zzt. noch nicht. Es wird lediglich empfohlen Feuerstätten unter 130 kW jährlich zu überprüfen, Feuerstätten über 130 kW sind einmal im Jahr zu überprüfen (beinhaltet auch die Reinigung der Feuerstätte). Die Durchführung kann durch den Schornsteinfeger erfolgen. (Anmerkung des Verfassers: Die Niederlande haben bei den Feuerstätten einen Anteil von über 30% an Brennwertfeuerstätten).

Belgien

In Belgien existiert eine staatliche Vorgabe für die Kehrung der Schornsteine an die Feuerstätten die mit festen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden angeschlossen sind. Die Stadt Brüssel will in absehbarer Zukunft das System des Schornsteinfegerhandwerks aus Deutschland einführen und erhofft sich daraus ein Signal für ganz Belgien. Entsprechende Gespräche führte die Verwaltung bereits mit dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Die belgische Botschaft in Berlin antwortete auf die Frage nach Kohlenmonoxidopfern in ihrem Lande, "... in Belgien gibt es jährlich etwa 150 Opfer durch Kohlenmonoxidvergiftungen zu beklagen. Die Ursache ist zurückzuführen: auf Schornsteine, die nicht regelmäßig gefegt werden, auf schlecht gewartete Öfen oder Brenner und auf eine unzureichende Belüftung von beheizten Räumen."

Frankreich

 In Frankreich gibt es keine staatliche Regelung über eine Kehr- und Überprüfungspflicht. Trotzdem wird der Vollzug der Überwachung der Feuerungsanlagen im Einzelfall von der Feuerversicherung kontrolliert. Bei fehlendem Nachweis erhöht sich die Prämie der Feuerversicherung (ca. 50%) bzw. der Versicherungsschutz wird versagt. Festzustellen bleibt aber generell für Frankreich, dass die Verschmutzung innerhalb der Abgasanlage den häufigsten Grund für Unfälle mit Kohlenmonoxid darstellt. In Frankreich sind jedes Jahr mehr als 400 Tote und 8.000 Opfer in Folge von Kohlenmonoxidvergiftungen zu beklagen. (Anmerkung des Verfassers: Entnommen aus dem Referat von Ralph Willing, Schornsteinfeger aus dem Elsass anlässlich der Delegiertentagung des Schweizer Kaminfegermeister-Verbandes).  

Portugal

Hier existiert eine Sicherheitsregel gegen Brände in Wohnhäusern (Nr. 64190). Der Artikel 79 hierin besagt, dass die Gebäude über einen ständigen Sicherheitsbeauftragten verfügen müssen, der unter anderem auch die Überwachung und Reinigung der Schornsteine zu garantieren hat.  

Schweiz

Die Diskussion um ein liberales Schornsteinfegersystem hat sich seit 2004 gelegt. Die Mehrheit der Schweizer Kantone hat das bewährte System des Schornsteinfegerhandwerks behalten bzw. es wieder eingeführt. Grundsätzlich aber besteht für jeden Hauseigentümer die Verpflichtung, seine Abgasanlagen durch einen Schornsteinfeger reinigen zu lassen. Abgasanlagen für Feuerstätten mit festen Brennstoffen (Ganzjahresbetrieb) sind dreimal, Abgasanlagen für Feuerstätten mit festen Brennstoffen (nur Winterbetrieb) sind zweimal, Abgasanlagen für Ölheizungen (Ganzjahresbetrieb) sind zweimal und Abgasanlagen für Ölheizungen (nur Winterbetrieb) sind einmal im Jahr zu reinigen. Abgasanlagen für Gasheizungen bis 1 MW sind einmal im Jahr zu kontrollieren, eine Abgaswegüberprüfung und Messung wird alle zwei Jahre durchgeführt. Gemäß der Luftreinhalteverordnung werden bei der regelmäßigen Emissionsmessung bei Öl- und Gasfeuerstätten auch die NOx-Werte erfasst. Feststofffeuerstätten unter 70 kW werden nur im Beschwerdefall gemessen, über 70 kW ist diese regelmäßig alle zwei Jahre durchzuführen. Hinzu kommt bei den vorgenannten Feuerstätten die Messung alle zwei Jahre.  

Luxemburg

In Luxemburg werden Wartungsverträge zwischen Kunden und Schornsteinfegern abgeschlossen, damit im Schadensfall Reklamations- oder Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können. Eine einfache Reinigung eines Schornsteins kostet dort rund 71 Euro. Abnahmen von Heizungen und Abgaswegen führt ein technischer Dienst der Handwerkskammern zum Preis von ca. 45 Euro aus, fällig alle zwei Jahre. Luxemburg orientierte sich am hohen deutschen Standard und übernahm eine ganze Reihe von Normen und Verordnungen. Seit diese Entwicklung im Jahr 1995 eingeleitet wurde, ist die Zahl der CO-Toten spürbar gesunken.  

Österreich

In Österreich gibt es eine staatliche Vorgabe zur Kehr- und Überprüfungspflicht von Feuerungsanlagen. Der Vollzug wird durch die Bildung von Kehrbezirksbereichen mit der Besetzung mit drei Schornsteinfegermeistern geregelt. Der Hauseigentümer kann unter diesen drei Schornsteinfegermeistern den für ihn zuständigen auswählen (ein Wechsel ist nur zum Jahresende möglich). Der technische Bundesinnungswart des österreichischen Schornsteinfegerverbandes Michael Verderber berichtete, dass diese Möglichkeit kaum 0,5% der Hauseigentümer nutzen. Die Abgasanlagen und Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen viermal im Jahr, Abgasanlagen und Feuerstätten, die mit Öl beheizt werden, zweimal und Abgasanlagen und Gasgeräte einmal im Jahr gereinigt werden.  

Italien

In Italien gibt es keine staatlichen Vorgaben für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten der Feuerungsanlagen. Trotzdem gibt es im Lande Schornsteinfeger, die in unregelmäßigen Abständen Kehrarbeiten ausführen. Entsprechend hoch (über 20.000 nach Feuerwehrangaben) sind deshalb die Rußbrände im Inneren des Schornsteins. Im Jahre 2005 hat z.B. die Feuerwehr die Stadt Udine aufgefordert, eine mind. einmalige Kehrpflicht für Schornsteine zu erlassen, da sie zzt. täglich zu einem bzw. mehreren Rußbränden ausrücken muss. Bedenkt man, dass sich das Schornsteinfegerhandwerk von Italien her europaweit ausgebreitet hat, ist diese Entwicklung mehr als verwunderlich.

Ungarn

In Ungarn ist die Überwachungspflicht für Feuerungsanlagen staatlich vorgeschriebenen. Schornsteinfeger werden in eingeteilte Kehrbezirke bestellt und führen hier periodisch die Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten durch. Die Budapester Zeitung berichtete am 25.10.2002, dass mehrere zehntausend Schornsteine in der Hauptstadt eine Gefahr darstellen. Die Heizsaison hätte zwar kaum begonnen, doch schon habe es die ersten schweren Unfälle wegen schlecht gewarteter Öfen und Schornsteine gegeben. Experten befürchten, dass sich die Gefahr der Kohlenmonoxidvergiftungen weiter erhöhen wird, wenn die ersten Nachtfröste auftreten. Diese Meldung veranlasste die Staatsregierung, das Schornsteinfegerhandwerk auch in das Bauvorlage- und Abnahmeverfahren mit einzubinden.

Slowenien

In Slowenien sind 2004 landesweit Kehrbezirke gebildet worden. In diesen führen die eingesetzten Schornsteinfeger die gesetzlich vorgegebene Reinigung der Schornsteine durch. Die Abgasanlagen für Festbrennstoffe werden viermal im Jahr, Abgasanlagen für Ölfeuerstätten einmal im Jahr und Abgasanlagen für Gasfeuerstätten einmal im Jahr gereinigt. Lüftungsanlagen werden einmal im Jahr überprüft und gereinigt. Durch die fehlende Abgaswegüberprüfung sind im Jahre 2006 bereits sechs Tote durch CO-Vergiftung zu beklagen und 800 Personen mussten wegen einer CO-Vergiftung auf der Intensivstation behandelt werden.  

Tschechien

Tschechien hat 2002 ein Luftreinhaltegesetz erlassen. Danach muss der Betreiber einer Heizungsanlage bis 200 kW Nennheizleistung die jährliche Durchführung der Überwachungsmessung nachweisen. Für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen ist das Schornsteinfegerhandwerk verantwortlich.  

Polen

In Polen gibt es eine staatlich vorgeschriebene Überwachungspflicht für Feuerungsanlagen. Abgasanlagen für Feststofffeuerstätten werden viermal im Jahr, Abgasanlagen für Ölfeuerstätten zweimal im Jahr, Abgasanlagen für Gasfeuerstätten zweimal im Jahr, Lüftungsschornsteine mit und ohne Ventilator einmal im Jahr und Fabrikschornsteine zwölf mal im Jahr gereinigt. In Polen wurden 1989 die bis dahin geltenden Regeln aufgehoben, nach denen Schornsteinfeger mit dem Meisterdiplom eine Lizenz für einen Kehrbezirk erhielten. Die Tätigkeiten unterlagen nun den Bedingungen des freien Marktes, eine Kontrolle über den Vollzug der Kehr- und Überprüfungsarbeiten fand nicht statt. Als Folge stiegen die Schadensbrände sprunghaft an, jährlich waren bis zu 1.000 CO-Vergiftungen "überwiegend mit Todesfolge"  festzustellen. 1994 machte die polnische Regierung den Schritt rückgängig. Dem Schornsteinfegerhandwerk wurde wieder die alleinige Ausführung der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten übertragen.  

Estland und Lettland

Auch hier gibt es eine staatlich vorgeschriebene Kehr- und Überprüfungspflicht für Abgasanlagen. Das Schornsteinfegerhandwerk garantiert durch regelmäßige Kehrungen den Vollzug dieser Vorgaben.  





Bundesland: Bayern
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