Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

BAYERISCHES KAMINKEHRERHANDWERK

- L a n d e s i n n u n g s v e r b a n d ( L I V ) -

Ausbildungsvergütungen im Kaminkehrerhandwerk Bayern

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Ohne Moos, nix los!

Die [1]Ausbildungsvergütung  

Geschichte

Mit der Herausbildung der Zünfte im 11ten bis 14ten Jahrhundert bildet sich in Deutschland die Lehre als Form der Berufsausbildung heraus. Der Lehrling erhielt jedoch keine Ausbildungsvergütung, sondern Unterkunft und Verpflegung gestellt. Im Gegenzug war die Familie des Lehrlings verpflichtet, dem Meister ein Lehrgeld zu zahlen. Unabhängig von der Auflösung der Zünfte 1811 in Deutschland wurde diese handwerkliche Tradition fortgeführt. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es zur Norm, dass auf ein Lehrgeld verzichtet wurde. Mit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 1969 wurde die Zahlung einer Ausbildungsvergütung gesetzliche Pflicht.
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[1] Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubildenden im Rahmen der dualen Berufsausbildung. Sie ist weder Lohn noch Gehalt, sondern stellt einen Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden dar. Soweit die Vergütung die üblichen Freibeträge übersteigt, werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.  


Gültig ab 01.01.2009 bis auf weiteres
Bruttomonatslohn
Lohnstufe II
2.630,--
lt. gültigen Tarifvertrag
davon
1. Lehrjahr
18%
davon
2. Lehrjahr
21%
davon
3. Lehrjahr
24%
Kaufmännische Rundung473,00 Euro552,00 Euro631,00 Euro
Gültig ab 01.01.2007 bis 31.12.2008
Bruttomonatslohn
unterste Lohnstufe
2.630,--
lt. Tarifvertrag vom 3.07.2006
davon
1.Lehrjahr
18%
davon
2.Lehrjahr
21%
davon
3.Lehrjahr
24%
Kaufmännische Rundung473,00 Euro552,00 Euro631,00 Euro
Gültig vom 01.04.2004 bis 31.12.2006
(2. Lohnstufe)
625,84 Euro
davon
1. Lehrjahr
75%
davon
2. Lehrjahr
85%
davon
3. Lehrjahr
100%
Kaufmännische Rundung470,00 Euro532,00 Euro626,00 Euro
Gültig vom 01.01.2003 bis 31.03.2004
(2. Lohnstufe)
612,24 Euro
davon
1. Lehrjahr
75%
davon
2. Lehrjahr
85%
davon
3. Lehrjahr
100%
Kaufmännische Rundung459,00 Euro520,00 Euro612,00 Euro
Gültig vom 01.01.2002 bis 31.12.2002
(2. Lohnstufe)
600,23 Euro
davon
1. Lehrjahr
75%
davon
2. Lehrjahr
85%
davon
3.Lehrjahr
100%
Kaufmännische Rundung450,00 Euro510,0 Euro600,00 Euro



Was Lehrlinge zurzeit verdienen, entnehmen Sie bitte vorstehender Tabelle.

Angepasst an den neuen Tarifvertrag und am Bruttomonatslohn der Lohnstufe II für Gesellen ist sichergestellt, dass bei einer tarifvertraglichen Änderungen auch die Änderung der Ausbildungsvergütung in der Höhe von 18 % - 21 % - 24 % immer integriert ist.
Die Ausbildungsvergütung ist kaufmännisch gerundet.

HINWEIS:
Die Ausbildungsvergütung enthält auch weiterhin die auf Wunsch des Auszubildenden, für ihn abzuführenden vermögenswirksamen Leistungen. (Außer Innung Niederbayern. Hier zahlen die Betriebe lt. Innungsbeschluss 26,59 Euro - 52,- DM)
Der erweitere Vorstand empfiehlt seit dem 01.01.2002 den Ausbildungsbetrieben, nachstehende Aufwendungen landesweit einheitlich auszuzahlen.

Sonstige Vergütungen

Weihnachtsgeld
1. Lehrjahr       50,00 Euro
2. Lehrjahr     100,00 Euro
3. Lehrjahr     150,00 Euro

Kleidergeld
1. Lehrjahr      Erstausstattung
2. Lehrjahr        85,00 Euro
3. Lehrjahr      100,00 Euro





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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