BAYERISCHES KAMINKEHRERHANDWERK
- L a n d e s i n n u n g s v e r b a n d ( L I V ) -
Die [1]Ausbildungsvergütung
Geschichte
Mit der Herausbildung der Zünfte im 11ten bis 14ten Jahrhundert bildet sich in Deutschland die Lehre als Form der Berufsausbildung heraus. Der Lehrling erhielt jedoch keine Ausbildungsvergütung, sondern Unterkunft und Verpflegung gestellt. Im Gegenzug war die Familie des Lehrlings verpflichtet, dem Meister ein Lehrgeld zu zahlen. Unabhängig von der Auflösung der Zünfte 1811 in Deutschland wurde diese handwerkliche Tradition fortgeführt. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es zur Norm, dass auf ein Lehrgeld verzichtet wurde. Mit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 1969 wurde die Zahlung einer Ausbildungsvergütung gesetzliche Pflicht.
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[1] Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubildenden im Rahmen der dualen Berufsausbildung. Sie ist weder Lohn noch Gehalt, sondern stellt einen Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden dar. Soweit die Vergütung die üblichen Freibeträge übersteigt, werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.
| Gültig ab 01.01.2009 bis auf weiteres | |||
| Bruttomonatslohn Lohnstufe II 2.630,-- lt. gültigen Tarifvertrag | davon 1. Lehrjahr 18% | davon 2. Lehrjahr 21% | davon 3. Lehrjahr 24% |
| Kaufmännische Rundung | 473,00 Euro | 552,00 Euro | 631,00 Euro |
| Gültig ab 01.01.2007 bis 31.12.2008 | |||
| Bruttomonatslohn unterste Lohnstufe 2.630,-- lt. Tarifvertrag vom 3.07.2006 | davon 1.Lehrjahr 18% | davon 2.Lehrjahr 21% | davon 3.Lehrjahr 24% |
| Kaufmännische Rundung | 473,00 Euro | 552,00 Euro | 631,00 Euro |
| Gültig vom 01.04.2004 bis 31.12.2006 | |||
| (2. Lohnstufe) 625,84 Euro | davon 1. Lehrjahr 75% | davon 2. Lehrjahr 85% | davon 3. Lehrjahr 100% |
| Kaufmännische Rundung | 470,00 Euro | 532,00 Euro | 626,00 Euro |
| Gültig vom 01.01.2003 bis 31.03.2004 | |||
| (2. Lohnstufe) 612,24 Euro | davon 1. Lehrjahr 75% | davon 2. Lehrjahr 85% | davon 3. Lehrjahr 100% |
| Kaufmännische Rundung | 459,00 Euro | 520,00 Euro | 612,00 Euro |
| Gültig vom 01.01.2002 bis 31.12.2002 | |||
| (2. Lohnstufe) 600,23 Euro | davon 1. Lehrjahr 75% | davon 2. Lehrjahr 85% | davon 3.Lehrjahr 100% |
| Kaufmännische Rundung | 450,00 Euro | 510,0 Euro | 600,00 Euro |
Was Lehrlinge zurzeit verdienen, entnehmen Sie bitte vorstehender Tabelle.
Angepasst an den neuen Tarifvertrag und am Bruttomonatslohn der Lohnstufe II für Gesellen ist sichergestellt, dass bei einer tarifvertraglichen Änderungen auch die Änderung der Ausbildungsvergütung in der Höhe von 18 % - 21 % - 24 % immer integriert ist.
Die Ausbildungsvergütung ist kaufmännisch gerundet.
HINWEIS:
Die Ausbildungsvergütung enthält auch weiterhin die auf Wunsch des Auszubildenden, für ihn abzuführenden vermögenswirksamen Leistungen. (Außer Innung Niederbayern. Hier zahlen die Betriebe lt. Innungsbeschluss 26,59 Euro - 52,- DM)
Der erweitere Vorstand empfiehlt seit dem 01.01.2002 den Ausbildungsbetrieben, nachstehende Aufwendungen landesweit einheitlich auszuzahlen.
Sonstige Vergütungen
Weihnachtsgeld
1. Lehrjahr 50,00 Euro
2. Lehrjahr 100,00 Euro
3. Lehrjahr 150,00 Euro
Kleidergeld
1. Lehrjahr Erstausstattung
2. Lehrjahr 85,00 Euro
3. Lehrjahr 100,00 Euro
