Schornsteinfegersuche
Hier finden Sie Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Er führt alle hoheitlichen Aufgaben in einem Bezirk aus (z. B. Feuerstättenschau, baurechtliche Abnahmen).
Schornsteinfegernetzwerk
Hier finden Sie Schornsteinfegerbetriebe mit ihrem Dienstleistungsangebot in Ihrer Region (z. B. Messungen, Reinigungen, Energieberatungen). Es handelt sich um nichthoheitliche Aufgaben.
Unsere Tätigkeitsfelder
Brandschutz
Brandschutz ist eine der originärsten Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks. Mit Einführung einer flächendeckenden Überprüfung und Reinigung von Feuerungsanlagen verringerte sich die Brandgefahr deutlich. Nicht umsonst heißt es schon seit dem Mittelalter: Schornsteinfeger bringen Glück!
Sicherheit
Nie war Heizen so unkompliziert. Darüber vergisst man schnell, dass Sicherheit kein Selbstläufer ist. Durch regelmäßige Überprüfungen und CO-Messungen sorgt das Schornsteinfegerhandwerk für ein hohes Sicherheitsniveau in 30 Millionen Privathaushalten.
Umweltschutz
Seit Einführung der Messungen nach 1. BImSchV in den 1970er Jahren konnten die schädlichen Emissionen um 80 % reduziert werden. Regelmäßig kontrollieren Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, ob rund 33 Millionen Wärmeerzeuger emissionsarm, umweltschonend und effizient heizen. Das schont die Umwelt und senkt die Heizkosten.
Beratung
Ob beim Neubau oder bei der Renovierung: Mit über 11.000 Energieberaterinnen und Energieberatern zeigt Ihnen das Schornsteinfegerhandwerk, wie Sie Energie sparen können, und berät Sie zu staatlichen Fördermaßnahmen.
Social Media
Veranstaltung
Bundesverbandstag in Straubing
Vom 1. bis 3. Juni 2026 findet der 142. Bundesverbandstag des Schornsteinfegerhandwerks unter dem Motto "Heizen mit Holz: natürlich - nachhaltig - effizient." im bayerischen Straubing statt. Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger aus dem ganzen Bundesgebiet sowie Gäste aus Politik, Handwerk und der Wärmebranche werden bei unserer Veranstaltung erwartet. Zu den Highlights für unsere Gäste in diesem Jahr zählen unsere Fahnenweihe in der Karmeliterkirche mit anschließendem Festumzug, eine begleitende Schornsteinfegermesse, die Ankunft der Glückstour sowie die öffentliche Veranstaltung mit Gastrednern aus der Politik.
Mess- und Mängelstatistiken
Erhebungen des Bayerischen Kaminkehrerhandwerks 2025
Das Kaminkehrerhandwerk in Bayern führt jährlich Erhebungen über Mängel an Feuerungsanlagen, Mängel an Lüftungsanlagen, CO-Messungen an Gasfeuerstätten, Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen und Emissionsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe durch.
Fragen & Antworten
Wie oft kommt der Schornsteinfeger?
Wie oft kommt der Schornsteinfeger?
Wie oft und in welchen Abständen die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger zu Ihnen kommt, hängt von Ihrem Heizsystem ab. Entscheidend sind die Heiztechnik, z. B. Brennwert oder Niedertemperatur, das Alter der Anlage und der verwendete Brennstoff, z. B. Öl, Gas oder feste Brennstoffe. Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten und Intervalle können demnach unterschiedlich sein.
Zur Erläuterung: Die Arbeiten des Schornsteinfegerhandwerks basieren im Wesentlichen auf zwei gesetzlichen Grundlagen und decken verschiedene Bereiche ab. Die Überprüfungen und Messungen auf Basis der KÜO* dienen der Aufrechterhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit. Sicherheitsrelevante Mängel sollen auf diese Weise frühzeitig festgestellt und behoben werden. Die Immissionsschutzmessung im Rahmen der 1. BImSchV* soll mögliche Umweltbelastungen feststellen und vermeiden.
* Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
* Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)
Während Arbeiten auf Basis der KÜO bei vielen Anlagen jährlich stattfinden, können die Abstände einer Immissionsschutzmessung größer sein. An Gas-Brennwertkesseln findet z. B. keine Immissionsschutzmessung statt. Des Weiteren kommt die Schornsteinfegerin bzw. der Schornsteinfeger in einigen Bundesländern zur Überprüfung von Lüftungsanlagen und gewerblichen Dunstabzugsanlagen.
Hinweise auf die erforderlichen Arbeiten, die gesetzlichen Grundlagen und die Intervalle für Ihre Heizungsanlage finden Sie auch in Ihrem Feuerstättenbescheid.
Sie möchten mehr über die gesetzlichen Grundlagen erfahren?
In dieser Tabelle können Sie nachsehen, in welchen zeitlichen Abständen die Schornsteinfegerin bzw. der Schornsteinfeger Ihre Öl- oder Gasfeuerungsanlage überprüft.
Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig?
Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig?
Über den Button "Schornsteinfeger suchen" können Sie die für Sie zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden. Sie führen alle hoheitlichen Aufgaben aus, z. B. die Feuerstättenschau oder baurechtliche Abnahmen.
Bezirksschornsteinfeger suchenWie finde ich einen Schornsteinfegerbetrieb in meiner Nähe?
Wie finde ich einen Schornsteinfegerbetrieb in meiner Nähe?
Über diese Suchfunktion können Sie einen Schornsteinfegerbetrieb in Ihrer Nähe mit den von Ihnen gewünschten Dienstleistungen auswählen:
Kann ich mir einen Schornsteinfeger aussuchen?
Kann ich mir einen Schornsteinfeger aussuchen?
Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer für bestimmte Aufgaben eine Schornsteinfegerin bzw. einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig.
Hoheitliche Tätigkeiten
Hierzu zählen die Feuerstättenschau, Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger als staatlich beliehene Unternehmerinnen und Unternehmer in ihren Bezirken.
Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.
Freie Tätigkeiten
Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.
An Nachweise denken!
Der Schornsteinfegerbetrieb, der die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten ausführt, muss ein entsprechendes Formblatt und die dazugehörigen Bescheinigungen ausfüllen. Im nächsten Schritt leitet die Hausbesitzerin bzw. der Hausbesitzer das Formblatt und die dazugehörigen Bescheinigungen an die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiter, damit die Daten in das Kehrbuch aufgenommen werden können. Diese / dieser ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu überprüfen und nachzuhalten.
Sie möchten mehr über die gesetzlichen Grundlagen erfahren?
Was sind hoheitliche Tätigkeiten?
Was sind hoheitliche Tätigkeiten?
Hierzu zählen die Feuerstättenschau, Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger als staatlich beliehene Unternehmerinnen und Unternehmer in ihren Bezirken.
Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.
Was sind freie Tätigkeiten?
Was sind freie Tätigkeiten?
Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.
Was passiert bei der Feuerstättenschau?
Was passiert bei der Feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Während der Feuerstättenschau besichtigt die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Feuerungsanlagen eines Gebäudes und überprüft ihre Betriebs- und Brandsicherheit.
Was ist ein Feuerstättenbescheid?
Was ist ein Feuerstättenbescheid?
Der Feuerstättenbescheid ist ein schriftlicher Verwaltungsakt und damit ein rechtsverbindliches Dokument. Er führt alle gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten auf, die an Ihren Feuerungsanlagen durchzuführen sind. Gemeint sind damit Messungen, Überprüfungen und Reinigungsarbeiten, z. B. an Gas- und Ölheizungsanlagen, Heizungsanlagen für feste Brennstoffe einschließlich ihrer Abgasanlage, an Schornsteinen für Kamin- und Kachelöfen, offenen Kaminen und anderen Öfen für feste Brennstoffe.
Was steht im Feuerstättenbescheid?
In der Regel enthält der Bescheid folgende Informationen:
- Auflistung der vorhandenen Feuerstätten und der zugehörigen Abgasanlagen (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück),
- die daran durchzuführenden Arbeiten,
- den Zeitraum, in dem diese erledigt werden müssen,
- die geltende Rechtsgrundlage (z. B. KÜO, 1. BImSchV).
Wann bekomme ich einen Feuerstättenbescheid?
Ein Feuerstättenbescheid wird im Anschluss an eine Feuerstättenschau von der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt. Sollten sich jedoch die Kehr- und Überprüfungsintervalle ändern, so muss der Feuerstättenbescheid unabhängig von der Feuerstättenschau entsprechend geändert werden. Auch wenn eine neue Feuerstätte eingebaut und abgenommen wurde, stellt die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid aus. Die Erstellung ist teilweise auch auf Basis der Kehrbuchdaten möglich. Im Falle einer Änderung wird zunächst ein Änderungsbescheid erstellt.
Was muss ich mit dem Feuerstättenbescheid machen?
Sie sollten den Feuerstättenbescheid in jedem Fall aufbewahren, denn er enthält wichtige Informationen für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer. Seit 2013 haben Sie die Möglichkeit, den Auftrag für bestimmte Aufgaben, wie z. B. Messen, Überprüfen, Kehren, Reinigen, an einen dafür zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl zu vergeben. Um die Arbeiten ausführen zu können, benötigt der Schornsteinfegerbetrieb die Informationen des Feuerstättenbescheids.
Wichtig: Im Anschluss an die Arbeiten muss der von Ihnen beauftragte Schornsteinfegerbetrieb die fach- und fristgerechte Durchführung auf einem gesonderten Formblatt nachweisen. Dieses Formblatt übergeben oder senden Sie unterschrieben an die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Tag der festgesetzten Frist), welche die Daten in das Kehrbuch aufnehmen. Sollte es sich bei dem beauftragten Schornsteinfegerbetrieb um den Betrieb der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers handeln, entfällt dieser Schritt.
Tipp: Im eigenen Interesse sollten bzw. dürfen Sie nur entsprechend qualifizierte und zugelassene Schornsteinfegerbetriebe auswählen.
Was passiert, wenn ich Termine versäume?
Wenn die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten nicht oder zu spät durchgeführt bzw. nachgewiesen werden, ist die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dazu verpflichtet, den Vorfall der zuständigen Behörde zu melden. Diese stellt dann einen Zweitbescheid aus. Sollte dieser ebenfalls nicht umgesetzt werden, kommt es zu einer Ersatzvornahme, das heißt, dass die Behörde die Schornsteinfegerarbeiten im Vollstreckungsverfahren durchführen lässt.
Auch aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen ist es wichtig, dass alle Arbeiten fach- und fristgerecht ausgeführt werden. Zudem könnten Mängel an Ihrer Anlage, die nicht entdeckt oder behoben werden, zu gefährlichen Situationen führen. Erhöhte Schadstoffkonzentrationen in den Abgasen beispielsweise belasten Ihre Gesundheit, schaden der Umwelt und kosten Sie am Ende mehr Geld.
Tipp: Achten Sie also im eigenen Interesse erstens auf die fachliche Qualifizierung eines von Ihnen beauftragten Schornsteinfegerbetriebes und zweitens auf die fristgerechte Durchführung. Wichtig ist auch der entsprechende Nachweis. Das vollständig ausgefüllte Formblatt sollte termingerecht der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorliegen.
Ich habe Fragen zur Rechnung meines Schornsteinfegers.
Ich habe Fragen zur Rechnung meines Schornsteinfegers.
Gebühren für hoheitliche Maßnahmen
Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfgHwG) sind im Schornsteinfegerhandwerk zwei Aufgabenbereiche zu unterscheiden: die hoheitlichen Arbeiten und die freien, privatwirtschaftlichen Dienstleistungen.
Die hoheitlichen Aufgaben, darunter die Feuerstättenschau, das Ausstellen und Änderungen des Feuerstättenbescheides, baurechtliche Abnahmen, das Führen des Kehrbuchs, werden ausschließlich von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern ausgeführt. Für diese hoheitlichen Aufgaben gelten nach wie vor Gebühren.
Mehr zu Arbeitswerten und Gebühren können Sie in Anlage 3 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nachlesen.
Preise für freie Tätigkeiten
Zu den freien Tätigkeiten eines Schornsteinfegerbetriebes zählen die Reinigungen, Messungen und Überprüfungen nach KÜO und 1. BImSchV. Für diese privatwirtschaftlichen Aufgaben werden keine Gebühren festgesetzt. Wie bei anderen Dienstleistungen auch müssen Sie sich mit dem Anbieter, hier: dem Schornsteinfegerbetrieb, über den Preis einigen. Jeder Schornsteinfegerbetrieb kalkuliert selbst die Preise für die von ihm angebotenen Dienstleistungen auf betriebswirtschaftlicher Basis.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks kann keine Auskunft oder Bewertung zur Preisgestaltung eines Schornsteinfegerbetriebes geben. Sollten Sie Fragen zur Rechnung und zu den Preisen für freie Tätigkeiten haben, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Schornsteinfegerbetrieb.
Ich möchte meinen Schornsteinfeger wechseln.
Ich möchte meinen Schornsteinfeger wechseln.
Die für Sie zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie als Hausbesitzerin bzw. Hausbesitzer nicht selber aussuchen. Ist eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger auf einen Bezirk bestellt worden, übernimmt sie / er dort für zunächst sieben Jahre alle hoheitlichen Aufgaben. Nach sieben Jahren muss sie / er sich erneut um den Bezirk bewerben. Über die Bestellung entscheidet die zuständige Behörde.
Sollten Sie Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben, können Sie sich an die zuständige Schornsteinfeger-Innung in Ihrer Nähe wenden. Die Innungen vermitteln zwischen Kundin bzw. Kunden und dem Schornsteinfegerbetrieb und helfen beratend weiter.
Für die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Schornsteinfegerarbeiten können Sie einen qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl beauftragen.
Aktuelles
Aktuelle Kampagne
Es war nie einfach nur GLÜCK.
Für Sie sind wir Glücksbringer – und doch sind wir viel mehr: Wir Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sorgen seit Jahrhunderten dafür, dass Menschen sicher und gut in ihren Häusern leben können. Dazu fegen wir nicht nur Schornsteine. Unser Beruf und Wissen entwickeln sich ständig weiter. Als Energieberaterinnen und Energieberater bringen wir heute zum Beispiel die Energiewende voran.
Wir helfen, die Umwelt zu schützen und Heizkosten zu sparen.
Mit unserer Expertise machen wir Ihr Zuhause fit für die Zukunft!
